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Rat und Hilfe

Es ist ihrer Einschätzung nach ein bedrohlicher oder lebensbedrohlicher Zustand - rufen Sie den Notarzt über die Rettungsleitstelle.

Es ist ihrer Einschätzung nach kein lebensbedrohlicher Zustand aber doch rasche ärztliche Hilfe erforderlich - rufen Sie den  Hausarzt oder behandelnden Arzt.


Hausarzt/behandelnder Arzt ist nicht erreichbar -  rufen Sie den Ärztlichen Notfalldienst an.
Sie benötigen unbedingt ärztliche Hilfe an Wochenenden oder Feiertagen  - rufen Sie den Ärztlichen Notfalldienst.
Bitte beachten Sie: Unzeiteinsätze des Hausarztes und auch des Ärztlichen Notdienstes sind  keine Verlängerung normaler Sprechzeiten. Nur in der Sprechstunde stehen alle Hilfsmittel zur Verfügung.

 

Notarzt: 112 (integrierte Rettungsleitstelle)
Polizei: 110
Feuerwehr: 112

Ärztlicher Notfalldienst: 116 117 (nennt auch dienstbereite Apotheken) - http://www.116117info.de
Kreisklinik Ebersberg: 08092/82- 0   (Chirurgische Nothilfe - tagsüber: 08092/82-1200)

Polizeidienststelle EBE: 08092/82 680

Vergiftungsinformationszentrale: 089/19 240  (Klinikum rechts der Isar, München) - www.toxinfo.med.tum.de


Vorstehende Angaben ohne Gewähr!